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   VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90   

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VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 (https://dejure.org/1991,3163)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 (https://dejure.org/1991,3163)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 1991 - 13 TE 2034/90 (https://dejure.org/1991,3163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 2 Nr 3 AsylVfG, Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 2 VwGO, § 404 ZPO, § 412 ZPO
    Asylverfahren - rechtliches Gehör - Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Damit soll der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleisten, daß die Entscheidung letztlich frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme bzw. Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Beteiligten haben (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 -- 1 BvR 158/78 --, BVerfGE 50, 32, 35; BVerfG, Beschluß vom 9. Februar 1982 -- 1 BvR 1379/80 --, BVerfGE 60, 1, 5).

    Auf der anderen Seite lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, Beschluß vom 18. September 1952 -- 1 BvR 612/52 --, BVerfGE 1, 418, 429), wobei allerdings anerkannt ist, daß etwa die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör eines Beteiligten darstellen kann, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozeßrecht findet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 a. a. O.; BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 -- 1 BvR 1429/81 --, BVerfGE 60, 250, 252) oder wenn sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten nur in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt und den Beweisantrag daher gleichsam willkürlich abgelehnt hat.

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Damit soll der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleisten, daß die Entscheidung letztlich frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme bzw. Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Beteiligten haben (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 -- 1 BvR 158/78 --, BVerfGE 50, 32, 35; BVerfG, Beschluß vom 9. Februar 1982 -- 1 BvR 1379/80 --, BVerfGE 60, 1, 5).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Auf der anderen Seite lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, Beschluß vom 18. September 1952 -- 1 BvR 612/52 --, BVerfGE 1, 418, 429), wobei allerdings anerkannt ist, daß etwa die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör eines Beteiligten darstellen kann, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozeßrecht findet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 a. a. O.; BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 -- 1 BvR 1429/81 --, BVerfGE 60, 250, 252) oder wenn sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten nur in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt und den Beweisantrag daher gleichsam willkürlich abgelehnt hat.
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Unabhängig hiervon ist jedoch davon auszugehen, daß der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Beteiligten nicht gegen jede sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrages schützen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Oktober 1987 -- BVerwG 9 CB 20.87 --, NJW 1988, 722, 723).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Auf der anderen Seite lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, Beschluß vom 18. September 1952 -- 1 BvR 612/52 --, BVerfGE 1, 418, 429), wobei allerdings anerkannt ist, daß etwa die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör eines Beteiligten darstellen kann, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozeßrecht findet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 a. a. O.; BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 -- 1 BvR 1429/81 --, BVerfGE 60, 250, 252) oder wenn sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten nur in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt und den Beweisantrag daher gleichsam willkürlich abgelehnt hat.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Mangels eigenständiger Regelungen in der Verwaltungsgerichtsordnung über die Ablehnung von Beweisanträgen mit dem Ziel der Einholung weiterer Sachverständigengutachten hat sich das Gericht in diesem Zusammenhang an einer sinngemäßen Anwendung der §§ 286 ff. ZPO, ergänzt durch die Grundsätze des § 244 StPO, zu orientieren (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 -- BVerwG 9 C 598.82 --, EZAR 630 Nr. 5; Urteil vom 28. Juli 1977 -- BVerwG III C 17.74 --, MDR 1978, 76, 77).
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90
    Mangels eigenständiger Regelungen in der Verwaltungsgerichtsordnung über die Ablehnung von Beweisanträgen mit dem Ziel der Einholung weiterer Sachverständigengutachten hat sich das Gericht in diesem Zusammenhang an einer sinngemäßen Anwendung der §§ 286 ff. ZPO, ergänzt durch die Grundsätze des § 244 StPO, zu orientieren (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 -- BVerwG 9 C 598.82 --, EZAR 630 Nr. 5; Urteil vom 28. Juli 1977 -- BVerwG III C 17.74 --, MDR 1978, 76, 77).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Sie ist von der vom Verwaltungsgericht zitierten Bestimmung Regelung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO gedeckt, auf die mangels eigenständiger Regelung im Verwaltungsprozess zurückzugreifen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1991 - 13 TE 2034/90 m. w . N. und 27. April 1995 - 13 UZ 2826/94 -).
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 UZ 710/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachenfrage

    Liegen dem Gericht bereits Sachverständigengutachten und Auskünfte über die tatsächliche Situation im Heimatland eines Asylbewerbers vor und lehnt es daher die Einholung eines vom Asylkläger beantragten erneuten Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, die für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens benannten Umstände ließen nicht erkennen, dass sich die tatsächliche Situation seit Erstellung der früheren Gutachten und Auskünfte gerade zum Nachteil des Klägers verändert habe, so liegt darin, auch wenn diese Würdigung im Einzelfall unzutreffend sein sollte, jedenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 - zum Zeugenbeweis vgl. Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -, 28.02.1990 - 12 TE 902/89 -, 09.01.1990 - 12 TE 493/89 - und 11.12.1989 - 12 TE 1652/88 - zur Wahrunterstellung vgl. Hess. VGH, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86 -, InfAuslR 1987, 130 m. Anm. Ventzke = NVwZ 1987, 825; betr.
  • VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96

    Zustellung einer gerichtlichen Verfügung nach VwGO § 87b - wirksame Ingangsetzung

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO entspricht dem des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 -).
  • VGH Hessen, 03.03.1997 - 12 UZ 4835/96

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über einen Beweisantrag - Verstoß gegen VwGO §

    Liegen dem Gericht bereits Sachverständigengutachten und Auskünfte über die tatsächliche Situation im Heimatland eines Asylbewerbers vor und lehnt es daher die Einholung eines vom Asylkläger beantragten erneuten Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, die für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens benannten Umstände ließen nicht erkennen, dass sich die tatsächliche Situation seit Erstellung der früheren Gutachten und Auskünfte gerade zum Nachteil des Klägers verändert habe, so liegt darin, auch wenn diese Würdigung im Einzelfall unzutreffend sein sollte, jedenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 - zum Zeugenbeweis vgl. Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -, 28.02.1990 - 12 TE 902/89 -, 09.01.1990 - 12 TE 493/89 - und 11.12.1989 - 12 TE 1652/88 - zur Wahrunterstellung vgl. Hess. VGH, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86 -, InfAuslR 1987, 130 m. Anm. Ventzke = NVwZ 1987, 825; betr.
  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

    Ob dabei tatsächlich ausreichende Sachkunde des Gerichts vorhanden war, ist eine Frage der richtigen oder unrichtigen Anwendung der Vorschriften über die Beweiserhebung, die den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht berührt (BVerfG, B. v. 15.04.1980 - 2 BvR 827/79 - a.a.O.; Hess. VGH, B. v. 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 -).
  • VGH Hessen, 05.05.1993 - 12 UZ 790/93

    Zulassung der Berufung in Asylverfahren, hier: prozeßordnungswidrige Ablehnung

    Liegen dem Gericht bereits Sachverständigengutachten und Auskünfte über die tatsächliche Situation im Heimatland eines Asylbewerbers vor und lehnt es daher die Einholung eines vom Asylkläger beantragten erneuten Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, die für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens benannten Umstände ließen nicht erkennen, daß sich die tatsächliche Situation seit Erstellung der früheren Gutachten und Auskünfte gerade zum Nachteil des Klägers verändert habe, so liegt darin, auch wenn diese Würdigung im Einzelfall unzutreffend sein sollte, jedenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 - zum Zeugenbeweis vgl. Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -, 28.02.1990 - 12 TE 902/89 -, 09.01.1990 - 12 TE 493/89 - und 11.12.1989 - 12 TE 1652/88 - zur Wahrunterstellung vgl. Hess. VGH, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86 -, InfAuslR 1987, 130 m. Anm. Ventzke = NVwZ 1987, 825).
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - 13 UZ 2020/92

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 4 S 1 - Darlegung der

    Zwar kann auch in der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör eines Beteiligten zu sehen sein, wenn die Ablehnung des Antrages unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozeßrecht findet oder wenn sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten nur in völlig unzulänglicher Form auseinandersetzt und den Beweisantrag daher gleichsam willkürlich ablehnt (Beschluß des Senats vom 7. Februar 1991 - 13 TE 2034/90 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93

    Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren

    Liegen dem Gericht bereits Sachverständigengutachten und Auskünfte über die tatsächliche Situation im Heimatland eines Asylbewerbers vor und lehnt es daher die Einholung eines vom Asylkläger beantragten erneuten Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, die für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens benannten Umstände ließen nicht erkennen, daß sich die tatsächliche Situation seit Erstellung der früheren Gutachten und Auskünfte gerade zum Nachteil des Klägers verändert habe, so liegt darin, auch wenn diese Würdigung im Einzelfall unzutreffend sein sollte, jedenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 - zum Zeugenbeweis vgl. Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -, 28.02.1990 - 12 TE 902/8909.01.1990 - 12 TE 493/89 - und 11.12.1989 - 12 TE 1652/88 - zur Wahrunterstellung vgl. Hess. VGH, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86 -, InfAuslR 1987, 130 m. Anm. Ventzke - NVwZ 1987, 825; betr.
  • VGH Hessen, 14.01.1997 - 12 UZ 388/95

    Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung

    Liegen dem Gericht bereits Sachverständigengutachten und Auskünfte über die tatsächliche Situation im Heimatland eines Asylbewerbers vor und lehnt es daher die Einholung eines vom Asylkläger beantragten erneuten Sachverständigengutachtens mit der Begründung ab, die für die Notwendigkeit eines neuen Gutachtens benannten Umstände ließen nicht erkennen, dass sich die tatsächliche Situation seit Erstellung der früheren Gutachten und Auskünfte gerade zum Nachteil der Kläger verändert habe, so liegt darin, auch wenn diese Würdigung im Einzelfall unzutreffend sein sollte, jedenfalls keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 - zum Zeugenbeweis vgl. Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -, 28.02.1990 - 12 TE 902/89 -, 09.01.1990 - 12 TE 493/89 - und 11.12.1989 - 12 TE 1652/88 - zur Wahrunterstellung vgl. Hess. VGH, 24.11.1986 - 10 TE 1404/86 -, InfAuslR 1987, 130 m. Anm. Ventzke = NVwZ 1987, 825; betr.
  • VG Kassel, 08.12.2003 - 4 E 825/03

    Abschiebungsschutzlage bei posttraumatischer Belastungsstörung von Kurden.

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